KI-Kompetenzen nach Art. 4 KI-VO: Was Unternehmen wissen sollten
Künstliche Intelligenz gehört in vielen Unternehmen bereits zum Arbeitsalltag. Artikel 4 der EU-KI-Verordnung stellt Anforderungen an den Aufbau von KI-Kompetenzen bei Personen, die mit KI-Systemen befasst sind.
Ob Texte erstellt, Daten analysiert oder Prozesse unterstützt werden: Wer KI einsetzt, sollte ihre Möglichkeiten, Grenzen und Risiken verstehen. Dazu gehören beispielsweise die kritische Prüfung von KI-Ergebnissen sowie ein bewusster Umgang mit vertraulichen Informationen.
Was verlangt Artikel 4 KI-VO?
Seit dem 2. Februar 2025 gelten Vorgaben zur KI-Kompetenz. Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen Maßnahmen ergreifen, um bei den in ihrem Auftrag mit Betrieb und Nutzung befassten Personen ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz sicherzustellen. Maßgeblich sind unter anderem Vorkenntnisse, Erfahrung, Ausbildung und der konkrete Einsatzkontext.
Eine bestimmte Standardschulung oder ein einheitliches Pflichtzertifikat schreibt Artikel 4 nicht pauschal vor. Unternehmen sollten daher prüfen, welche Kompetenzen für ihre jeweiligen KI-Anwendungen erforderlich sind, und geeignete Maßnahmen auswählen.
Wie können Unternehmen KI-Kompetenzen fördern?
Ein sinnvoller Einstieg ist, die genutzten KI-Werkzeuge und betroffenen Personengruppen zu erfassen. Darauf aufbauend können Schulungen dabei helfen, Grundlagenwissen zu vermitteln, Risiken zu erkennen und einen verantwortungsvollen Einsatz im Arbeitsalltag zu unterstützen. Die Maßnahmen sollten zum tatsächlichen Bedarf passen.
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Hinweis: Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung.