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KI-KompetenzenEU-KI-Verordnung

KI-Kompetenzen nach Art. 4 KI-VO: Was Unternehmen wissen sollten

Künstliche Intelligenz gehört in vielen Unternehmen bereits zum Arbeitsalltag. Artikel 4 der EU-KI-Verordnung stellt Anforderungen an den Aufbau von KI-Kompetenzen bei Personen, die mit KI-Systemen befasst sind.

Ob Texte erstellt, Daten analysiert oder Prozesse unterstützt werden: Wer KI einsetzt, sollte ihre Möglichkeiten, Grenzen und Risiken verstehen. Dazu gehören beispielsweise die kritische Prüfung von KI-Ergebnissen sowie ein bewusster Umgang mit vertraulichen Informationen.

Was verlangt Artikel 4 KI-VO?

Seit dem 2. Februar 2025 gelten Vorgaben zur KI-Kompetenz. Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen Maßnahmen ergreifen, um bei den in ihrem Auftrag mit Betrieb und Nutzung befassten Personen ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz sicherzustellen. Maßgeblich sind unter anderem Vorkenntnisse, Erfahrung, Ausbildung und der konkrete Einsatzkontext.

Eine bestimmte Standardschulung oder ein einheitliches Pflichtzertifikat schreibt Artikel 4 nicht pauschal vor. Unternehmen sollten daher prüfen, welche Kompetenzen für ihre jeweiligen KI-Anwendungen erforderlich sind, und geeignete Maßnahmen auswählen.

Wie können Unternehmen KI-Kompetenzen fördern?

Ein sinnvoller Einstieg ist, die genutzten KI-Werkzeuge und betroffenen Personengruppen zu erfassen. Darauf aufbauend können Schulungen dabei helfen, Grundlagenwissen zu vermitteln, Risiken zu erkennen und einen verantwortungsvollen Einsatz im Arbeitsalltag zu unterstützen. Die Maßnahmen sollten zum tatsächlichen Bedarf passen.

Schulungsangebot über unseren Partner regulaid

definitiv! arbeitet als Vermittlungspartner mit regulaid zusammen. Über regulaid erhalten interessierte Unternehmen Zugang zu digitalen KI-Kompetenzschulungen. Die Schulungen werden von regulaid angeboten und durchgeführt.

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Hinweis: Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung.

IT-SicherheitMicrosoft 365

Microsoft schafft SMS- und Telefon-MFA ab – jetzt umstellen

Ab dem 1. September 2026 leitet Microsoft das Ende der Multi-Faktor-Authentifizierung per SMS und Telefonanruf ein. Unternehmen, die diese Verfahren noch einsetzen, sollten jetzt handeln.

Microsoft MFA

Microsoft stellt die Authentifizierung in Microsoft Entra ID schrittweise um. Passkeys werden zur bevorzugten Methode; betroffene Benutzer werden bei der Anmeldung zur Registrierung aufgefordert. Zum 1. Februar 2027 sollen SMS und Telefonanruf endgültig entfallen.

Warum dieser Schritt?

SMS-Codes und Sprachanrufe sind anfällig für Phishing, das Abfangen von Nachrichten und SIM-Swapping. Passkeys sind phishing-resistenter und ermöglichen die Anmeldung beispielsweise per Fingerabdruck, Gesichtserkennung oder Geräte-PIN.

Was ist jetzt zu tun?

Unternehmen sollten prüfen, welche Konten noch SMS oder Telefonanruf verwenden, und rechtzeitig auf Passkeys, Windows Hello for Business, FIDO2-Sicherheitsschlüssel oder die Microsoft Authenticator App umstellen.

Wir begleiten Ihre MFA-Umstellung.

Von der Bestandsaufnahme über die Wahl des passenden Verfahrens bis zur Einführung und Schulung.

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